Wie aus dem Nichts schepperte ihre Stimme: “KANN MAN HIER VIELLEICHT MAL SEINE RUHE HABEN? MEIN GOTT NOCHMAL!” Davor und danach sagte die Frau ohne Begleitung nichts. Hier fühlte sich offensichtlich jemand ganz gehörig beim Genuß von Kaffee und Zigarette gestört. Aus gutem Grund?
Nun, das Bedürfnis nach Ruhe ist - ganz allgemein und abhängig von Ort und Zeit - ja ein durchaus berechtigtes Anliegen. Dem ist nicht ernsthaft zu widersprechen. In diesem konkreten Fall allerdings handelte es sich bei dem Ort nicht um ein Kurcafé in Bad Bevensen, wo gerade eine Kindergartengruppe die Vogelhochzeit aufführte, sondern um den Bistrotisch vor der Stadtbäckerei am Zentralen Omnibusbahnhof. Und das zu einer Zeit, die am besten als Feierabendverkehr beschrieben werden kann. Insgesamt also eher eine Situation, in der eine Beschwerde über den herrschenden Lärmpegel weniger ein zustimmendes “GENAU! RICHTIG SO!” als vielmehr irritierte Blicke der Umstehenden erzeugt.
Nichtsdestotrotz sei der Frau unbekannterweise alles Gute und Erholung für ihre blank liegenden Nerven gewünscht.
Dienstag, 16. Januar 2007
Bedürfnisse und ihre Berechtigung
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